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Ein Oberhof wurde im mittelalterlichen Latein, wie schon in der fränkisch-merowingischen Zeit, curtis (salica) genannt, ein Unterhof mansus. Bei den Oberhöfen wird unterschieden zwischen einer curtis integra und einer curtis media, also einem ganzen vollgütigen Oberhof und einem halben Oberhof.
Die Appellationen vom Hofgericht gingen von der curtis media an die zuständige curtis integra, von der curtis integra gingen die Berufungen an den obersten Oberhof, den Viehof, und von diesem an die Äbtissin als letzte Instanz. (Essener Gesch.-Beitr., Heft 33, S. 29)
In den deutschen Behandigungs-Akten und den Akten der Abtei Essen wird der Oberhof mit dem männlichen Geschlecht “der hob” bedacht, ein Unterhof heißt regelmäßig weiblich “die hove”.
Nach den Aufzeichnungen im Kettenbuch von 1332 hatte der “mansus vppen Dyke” für die Abtei Essen jährlich zu liefern:
Eykenschede. Mansi spectantes ad curtem Eykenschede. In parochia Stele.
(Aus: Dr. Karl Heinrich Schäfer, Geschichte des Oberhofes Eickenscheidt, 1910. IN: Schaefer/Arens: Urkunden und Akten des Essener Münsterarchivs. Essen 1906. S. 26f. )
Hand- und Spanndienste waren von vielen Unterhöfen zu leisten. Sie bestanden meist in der Übersendung eines Pfluges (mit Bedienung), eines oder zweier Mäher oder Erntearbeiter und eines Binders. (Zehnt- und Dienstbuch vom Jahre 1822, Familienarchiv Eickenscheidt) Zum Pflug gehörten zwei Pferde. Der Dienst musste im Frühjahr und im Herbst geleistet werden. Den Hafer für die Pferde hatten sie selbst mitzubringen. Die Mäher und Binder hatten von morgens 6 bis abends 6 in der Erntezeit zu arbeiten und erhielten drei Mahlzeiten.
Weitere Abgaben an den Oberhof bzw. an die Abtei Essen: Naturalienabgaben (Frucht-, Blut-, und Brutzehnt) und Geldzinse. An Fruchtabgaben werden genannt: Korn (siligo), Malz (brasium = Braugerste), Gerste, Hafer. Sie wurden nach Fass (vasa), Mött (modii), Scheffel und Malter (maldra) gemessen. Am meisten gebräuchlich war in Steele das Fass. Nach diesem wurde in der Abtei meist gerechnet. Der Hof entrichtete eine Geldabgabe ohne nähere Bezeichnung und zu welchem Zweck an die Abtei.
1561: Uffboerung (mhd.= Aufbringung=Lieferung) der Gersten des Hobs Eickenscheidt durch den Unterhof Holtbeck: 7 Scheppel
Der Hof entrichtete gewisse Summen als Konyxscope, d.h. eine dem König zukommende öffentliche Abgabe. Bei dem Wort “Konyxscope” kommt der zweite Teil von dem althochdeutschen Wort “stuopha” = Abgabe. (K.Ribbeck, “Negrologium”, S. 91 (119), Anm.4)
Die Königssteuer hielt sich unter einem Schilling, meist auf 10 Denare. Die direkte Abgabe für das Stift schwankte zwischen ein und zwei Schilling.
1 Schilling = 12 Denare = 12 Reichsmark (1910) 10 Reichsmark = 1 DM (1949)(Geschichte von Stadt und Stift Essen)
Ein karolingischer Denar hatte 1,53 g feines Silber.
Im 16./17. Jhd. gab es im Essener Stiftsgebiet zahlreiche Münzsorten: Gulden, Reichstaler, einheimische und auswärtige Taler. Diese Taler wurden in Essener Taler umgerechnet.
Außerdem waren einheimische und fremde Geldsorten von 1550 bis 1648 in Umlauf: Goldgulden, französischer Schildgulden, englischer Rosennobel, der Pistulett, die Krone, die Sonnenkrone, Dukaten, doppelte Dukaten.
Die Silbermünze war im einfachen Verkehr das gängige Zahlungsmittel: Der Königstaler, der Reichstaler, der kölnische und der holländische Taler, die Mark, der Brabans, der Schilling, der Turnosen, der Raderalbus, der Albus, der Denar, der Heller und der Blanke.
Jedes Kloster besaß das Privileg der Münzprägung. Demzufolge herrschten Tausende von Münzsorten auf dem Geldmarkt.
(Quelle: Düsseldorf, kgl. Staatsarchiv, Akten des Stiftes Essen)
Den Unterhöfen wurde genau vorgeschrieben, in welcher Münze die Abgabe entrichtet werden sollte: Die Essener Höfe bezahlten in Essener Talern.
(Quelle: Kettenbuch Stift Essen)
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