zum Gästebuch

   

Counter

Besucher seit dem 19.04.2003

Haftungsausschluss

 

Geburtsbriefe

Durch das Bürgerbuch ist bekannt, dass die eheliche Geburt neben der persönlichen Freiheit eine der Voraussetzungen zur Gewinnung des Bügerrechts und zum Eintritt in die ständischen Organisationen der Handwerkerschaft, der Zünfte und Ämter war.

Wollte ein Bürger einer Stadt nun seinen Wohnsitz ändern, dann musste er sich an seinen Stadtrat wenden und um die Ausfertigung eines Geburtsbriefes bitten. Bei der Ausfertigung wurde nicht, wie man annehmen könnte, auf die Kirchenbücher zurückgegriffen, sondern man ließ sich die eheliche Geburt durch mindestens zwei glaubwürdige Zeugen, meist Ratsherren, bestätigen.

Über die Vernehmung der Zeugen wurde Protokoll geführt, diese liegen im Essener Stadtarchiv vor (Stadtarchiv Rep. 100 Nr. 277,01 und 277,02).

Die Essener Geburtsbriefe beginnen mit dem Jahr 1649. Sie nennen neben dem Antragssteller dessen Eltern und gelegentlich Großeltern, so daß die ältesten in eine Zeit hineinreichen, für die in Essen keine Kirchenbücher vorliegen.

Insgesamt befinden sich 109 Geburtsbriefe im Essener Stadtarchiv, die zum größten Teil vom Bürgermeister und Rat der Stadt Essen ausgestellt sind.

Der Zeitraum, den diese Geburtsbriefe umfassen, reicht von 1649 bis 1729. (1649-1700: 48 Briefe, 1700-1729: 61 Briefe)